Rechtsstaatlichkeit
Sudbury-Schulen orientieren sich nicht nur bei der Aufstellung von Regeln an den Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft, sondern auch bei der Durchsetzung der Regeln und dem
Schutz der Rechte des Einzelnen.
Wird ein Schüler oder Mitarbeiter einer Regelverletzung beschuldigt, gilt er solange als unschuldig, bis seine Schuld in einem fairen Verfahren nachgewiesen wurde. In den meisten
Sudbury-Schulen gibt es ein Justizkomitee, das aus mehreren Schülern und einem Mitarbeiter besteht und das so ähnlich wie ein Gericht bzw. eine Geschworenenjury arbeitet.
Das Verfahren gliedert sich in folgende Schritte:
- Anzeige: Eingang einer schriftlichen Beschwerde
- Ermittlung: Untersuchung des Vorfalls
- Anklage: Aufführung der angeblich verletzten Regeln
- Verhandlung: Anhörung des Beschuldigten und möglicher Zeugen, Möglichkeit der Verteidigung
- Urteil: formale Feststellung, ob tatsächlich gegen eine geschriebene Regel verstoßen wurde; im Falle eines Schuldspruchs Festlegung von Konsequenzen
- ggf. Berufung
Diese Verfahrensweise mag umständlich erscheinen, aber nur durch einen fairen und formalisierten Prozeß läßt sich willkürliche Bestrafung vermeiden. Die Existenz eines
Justizkomitees schließt andere, informelle Konfliktlösungsstrategien nicht aus, sondern ergänzt sie. |